Legal Highs sind Designerdrogen, die zum größten Teil im Internet erhältlich sind, Rauschmittel enthalten und unter Namen wie z.B.
''Badesalz‘' oder
''Kräutermischung'‘ vertrieben werden. Besondere Gefahren gehen von ihnen aus, da es sich oft um chemische Experimente handelt oder sie aus Abfällen der pharmazeutischen Industrie hergestellt werden und dadurch kein hoher Reinheitsgrad gegeben sein kann.

Bisher waren diese Substanzen auch hier in Deutschland erhältlich, doch das hat sich nun geändert. Die Bundesregierung hat insgesamt 28 dieser Rauschmittel verboten, um die Konsumenten vor den ''unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken‘' zu schützen, so die Aussage der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans
(Foto: Newsgrafik). In ihrer weiteren Rede erklärte die Politikerin, dass derzeit geprüft würde, ob man künftig nicht sogar ganze Substanzgruppen, statt einzelner Substanzen verbieten könne, um es den Behörden leichter zu machen, dem Aufkommen an neuen Drogenvarianten nachzukommen.
Das aktuelle Verbot betrifft verschiedene synthetische Formen von Amphetaminen, Cathinon, Piperazin, Kokain und synthetische Cannabinoide. Die Drogenbeauftragte kündigte im gleichen Atemzug weitere Verbote an, welche in der nächsten Zeit noch Folgen sollen. Des Weiteren wies sie ausdrücklich auf die nicht kalkulierbaren Folgen dieser Substanzen hin, welche von Übelkeit über Erbrechen, bis hin zum Kreislaufversagen oder Lähmungserscheinungen reichen können.
Aus Florida war erst Anfang Juni von der neuen sogenannten ''Zombiedroge‘' zu hören. Diese unter dem Namen ''Cloud Nine'‘ bekannte Droge kann beim Kosumenten tierische Verhaltensweisen hervorrufen, was bis hin zum Anfallen anderer Menschen reichen kann.