Die Chronik im Fall der Vorratsdatenspeicherung nimmt langsam romanähnliche Züge an. Die EU-Richtlinie hierfür ist 2006 verabschiedet wurden und erfährt seitdem zwar Kritik, aber kaum wirklich ernst zu nehmende Klagen. Als Folge aus dieser Richtlinie verabschiedete 2007 die Große Koalition in Deutschland das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches bis März 2010 standhielt. Das Bundesverfassungsgericht kippte damals dieses Gesetz und befand es für nicht rechtmäßig. Seitdem ringen FDP und CDU um einen neuen Entwurf, sodass die Christdemokraten, die die Datenspeicherung klar befürworten, mittlerweile mit dem Druckmittel hantieren, das bei keiner zeitnahen Einigung Strafen durch die Europäische Union, wegen Nichtumsetzung einer Richtlinie, drohen würden.

Das Justizministerium von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat nun eine neue Studie vorgelegt, welche „keinen empirischen Nutzen“ in der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausweist. Die vom selben Ministerium in Auftrag gegebene Untersuchung wurde vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg durchgeführt. Dabei wertete das Institut unter anderem die Aufklärungsquoten von 1987 bis 2010 und Daten von Ländern in denen bereits eine Vorratsdatenspeicherung angewendet wird aus. Es konnte hierbei kein Zusammenhang zwischen der Quote von aufgeklärten Straftaten und der Sammlung, Speicherung und Verwertung von Daten nachgewiesen werden. Außerdem widerlegten die Wissenschaftler den Umkehrschluss, dass der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung als Ursache für Veränderungen in der Aufklärungsquote herangezogen werden könne und die Speicherung von „essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung“ sei.
Der Parlamentarische Staatssekretär, Max Stadler, ergänzte zudem: „Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist.“. In der verhärteten Diskussion zwischen CDU und FDP verweisen die Christdemokraten immer wieder auf Einzelfälle und mahnen an, dass ohne dieses Instrument die Sicherheit der Bürger gefährdet sei. Vor allem die allgegenwärtige Terrorgefahr findet inflationären Gebrauch in dieser Argumentation. Die FDP wirbt wiederum für das „Quick-Freeze-Verfahren“ bei dem lediglich auf Hinweis der Strafverfolgungsbehörde das unwiderrufliche Löschen der Daten durch die Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider gestoppt und die Daten eingefroren werden. Nachdem eine richterliche Verfügung erteilt wurde, können diese Daten aufgetaut und genutzt werden.
Ob sich die „Liberalen“ damit durchsetzen können, bleibt fraglich, da die Fronten festgefahren sind und es unwahrscheinlich erscheint, dass vor der nächsten Bundestagswahl 2013, bei der die FDP höchstwahrscheinlich ihre Regierungszugehörigkeit verliert, eine Entscheidung erzielt werden kann.
Demonstranten auf dem Potsdamer Platz in Berlin am 11. September im Jahre 2010. Das Thema Vorratsdatenspeicherung wird besonders in den jüngeren Bevölkerungsschichten sehr kritisch gesehen und bildete unter anderem auch den Nährboden für den rasanten Aufstieg der Piratenpartei.