deforceDRX mit "Afterwork Dance" (Hardtrance/HandsUp)





Neuwahlen in Schleswig-Holstein bis 2012 – LVerfG erklärt Wahlgesetz für Verfassungswidrig

 


Mit einem aufsehenerregenden Urteil hat das Landesverfassungsgericht von Schleswig-Holstein am Montagmittag um kurz nach zwölf Uhr das bisherige Landeswahlgesetz des Bundeslandes für (landes-)verfassungswidrig erklärt. Das Gericht verlangt von der aktuellen Regierungskoalition aus CDU und FDP, bis zum 31. Mai 2011 ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu verabschieden. Zum zweiten Mal in der deutschen Verfassungsrechtssprechung hat das Gericht in Schwerin zusätzlich noch Neuwahlen bis zum 30. September 2012 angeordnet. 
 
Geklagt hatten die Oppositionsfraktionen (SPD, Grüne, SSW und Linke) im Landtag von Schleswig-Holstein. Die Parteien hatten bei der Landtagswahl am 27. September 2009 über 20.000 Stimmen mehr erhalten als CDU und FDP, sind aber aufgrund der im Wahlgesetz vorgeschriebenen Beschränkung von Überhangmandaten im Parlament mit weniger Abgeordneten vertreten als CDU und FDP, die entsprechend ihrer Mehrheit die Landesregierung bilden. Das Landesverfassungsgericht stellte mit seiner heutigen Entscheidung fest, dass diese Regelung gegen die Landesverfassung verstößt. Die amtierende Landesregierung hat nun die Aufgabe, das Wahlgesetz entsprechend zu ändern.
 
Unter Verfassungsrechtlern umstritten ist die vom Gericht angeordnete Neuwahl, die bis zum 30. September 2012 abgehalten werden muss. Zwar gab es bereits im Jahr 1993 eine ähnliche Entscheidung des Hamburger Verfassungsgerichts, doch gibt es weder im Grundgesetz noch in der Landesverfassung eine explizite Regelung, die es einem Verfassungsgericht erlaubt, das Parlament aufzulösen. Dieses Recht obliegt laut Verfassung nur dem Parlament selbst.
 
Verfassungsrechtler halten eine Revision gegen dieses Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe grundsätzlich für möglich, räumen einer solchen aber nur geringe Chancen ein.
 


Zeit Online  
Bildmaterial: (Tim Riediger) / ddp Grafik: derFlo
Am 30.08.2010 um 19:00 Uhr von derFlo


Diese News merken:


Um einen Kommentar zu verfassen musst du eingeloggt sein

HINWEIS:
Es werden ab sofort die neuesten Newskommentare zuerst angezeigt!

  #7   JoNNY 01.09.2010 20:15   
CDU/FDP 46.4% dagegen SPD/Linke/Grüne/SSW 48.1%

Und trotzdem CDU/FDP mehr Sitze = FAIL = Klage!! :)
  #6   Sensei 01.09.2010 02:24   
@5 scheinbar nicht setzen 6

@4 hat recht
  #5   InTre3Mixxx 31.08.2010 20:33   
#4 ...ich weis ....passt schon.
  #4   derFlo 30.08.2010 20:48   
@ 2: Es geht hier nicht um Versprechen oder Lügen, sondern es geht bzw. ging um die Legitimation der Landesregierung aus CDU und FDP.
Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass das Wahlgesetz verfassungswidrig ist, damit, und das ist der zentrale Punkt, warum auch Neuwahlen angeordnet wurden, ist die aktuelle schwarz-gelbe Landesregierung aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetztes an die Macht gekommen. Ihr fehlt somit quasi die Legitimation durch die Bevölkerung. Das ist der Punkt, nicht ob Versprechen gehalten werden oder nicht.
  #3   Didi 30.08.2010 20:43   
Ey das sind Politiker... die dürfen lügen... genauso wie Werbung...

aber: Politiker müssen ihrer Partei auch Beistehen... einige wollen selber gar nicht was sie fordern...
  #2   InTre3Mixxx 30.08.2010 19:15   
Die sollen nicht klagen, halten doch eh nicht aller ihre Versprechen, von daher, auch Bitte keine Aufregung. Meinen und denken, könnten es sich erlauben - soll erstmal eine akzeptable Änderung her. Und Einhaltungen des Gesagtem
  #1   Double-T 30.08.2010 19:14   
wer das gesetz kennt, kennt seine genauen rechte wie SPD, Grüne, SSW und Linke ;)

We aRe oNe

PS: Rechtschreibfehler in der Überschrift: Wahlgesetz^^




Bookmarks








Host: srvweb2.weareone.fm
Rendertime: 0.03525 sec
powered by rarecore.eu