Jolly Jumper mit "Control The Beat" (HandsUp)





Gegen randalierende Fangruppen - Selbst ein Verdacht reicht für Stadionverbot


 


Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) am Freitag, können nun auch Stadionverbote erteilt werden, wenn keine konkrete Beteiligung an Gewalttätigkeiten nachgewiesen werden kann. Es kommt somit nicht darauf an, ob der ausgesperrte Fan einer Gruppe angehörte, die durch Randale aufgefallen ist. Der ursprüngliche Auslöser des Urteils war eine Klage eines Anhängers des FC Bayern München, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg mit Anhängern des Fanclubs „Schickeria München“ gegen MSV-Fans handgreiflich wurde und vorübergehend festgenommen wurde. Jedoch wurde die Klage abgewiesen, obwohl der Bayern-Fan jegliche Beteiligung an den Handgreiflichkeiten bestritt. Aufgrund von Geringfügigkeit wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch eingestellt. Allerdings kommt auf den Fan ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre zu.

Als eine wichtige Präventiv-Maßnahme, um für den DFB und dessen Vereine mehr Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten, begrüßten die Polizei und der DFB das Urteil vom Freitag. Im konkreten Fall gehörte der Kläger der randalierenden Gruppe an, somit rechtfertigte dies die Annahme, „dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt“. Zusätzlich genügen schon „objektive Tatsachen“, wie z.B. frühere einschlägige Vorfälle, für ein Stadionverbot. Des Weiteren betonte man, dass es sich hierbei nicht um Strafrecht handelt, sondern um den Ausschluss von potentiellen Störern, dennoch bleibt ein willkürlicher Ausschluss rechtswidrig.

Da die Klubs eine sogenannte „Schutzpflicht“ haben, stehen sie somit in der Pflicht, potenziellen Störern im Vorfeld von Spielen den Zutritt zum Stadion zu untersagen. Den Richtlinien des DFB zufolge sollen bei polizeilichen Ermittlungen wegen Gewalttaten Stadionverbote verhängt werden, die aber bei Einstellung der Ermittlungen mit mangelndem Tatverdacht wieder aufgehoben werden müssen. Verbote wegen Verfahren, die wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden, sollen demnach noch einmal überprüft werden. Derzeitige bundesweite Stadionverbote in der Bundesliga belaufen sich zurzeit laut DFB zwischen 2900 und 3000. Außerdem wird durch das Urteil die Chance ermöglicht, die bundesweit 4000 gewaltbereiten Fußballfans der Kategorie C, die nur an Randale und nicht am Fußball interessiert sind, von den wirklichen Fans zu trennen. Somit soll an die Gesellschaft ein deutliches Signal gerichtet werden, um die Stadien nicht den Gruppen zu überlassen, die nur an Gewalt interessiert sind.



Trotz des Verbots sieht der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) keine ausreichende Gewährleistung von Sicherheit in deutschen Stadien und weist jeden Fußball-Fan darauf hin, dass man sich, sobald man ins Stadion geht, in Lebensgefahr begibt. Diese Aussage will die Deutsche Fußball-Liga (DFL) nicht stehen lassen und sieht dies als unverantwortliche Panikmache aus Gründen der Selbstdarstellung. Die Arbeit der Polizei weiß die Bundesliga jedoch zu schätzen und steht für einen offenen Dialog jeder Zeit zur Verfügung.

Der Rechtsanwalt des Münchner Fans kündigte in einer Stellungnahme an, dass der Kläger laut BGH beweisen muss, dass er nicht als Störer aufgetreten ist. Da dies als verfassungsrechtlich betrachtet werde, müsse man nun prüfen, ob gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden kann. Des Weiteren würde das Ganze an Sippenhaft erinnern, die nicht mit den rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist. Man würde der Polizei die alleinige Macht über das Stadionverbot überlassen, wenn einzig die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einem bundesweiten Stadionverbot führen kann.

Dem Sprecher des Bündnisses Aktiver Fußball-Fans (BAFF) zufolge sind Stadionverbote grob ungerecht und belasten das Verhältnis zwischen den Fans, Vereinen und der Polizei. Zudem würden durch die Stadionverbote, die auf Verdacht ausgesprochen werden, viele Unschuldige bestraft.
 


kicker.de  
Bildmaterial: ddp.de Grafik: Nadine
Am 31.10.2009 um 12:00 Uhr von Nadine


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  #21   lqam 31.10.2009 12:38   
Langweillich werds immer so sein #20 ändern tut sich äh nix
  #22   Nouty 31.10.2009 12:55   
Was sollte man sonst machen? Wie will man sonst Randalierer stoppen...

Richtig so :)
  #23   lqam 31.10.2009 12:56   
immer diesen randaliereden fan-..boah chaos..pur.-
  #24   Bass-Hoernchen 31.10.2009 12:58   
Der fußball kann noch so gut sein am ende wars dann aufgrund fehlender stimmung scheiße ...-.-

Am weekend will man doch mal die sau rauslassen
  #25   ereeet 31.10.2009 13:01   
#24 die saurauslasen < aha

aber andre fühlen sich dadurch vileicht gestört sowas könnter zuhause machen aber net im Stadion
  #26   BLooDx 31.10.2009 13:06   
Ich finde es eine Frechheit. Ich habe einige Bekannte in meinem Umfeld die Stadionverbot noch bis 2011 haben. Dieses ist auch berechtig weil ihnen nach gewiesen wurde das sie eine Straftat begannen haben die mit dem Fußball zutun hat.
Doch jetzt wird auch noch SV für einen Verdacht verhängt, dass finde ich nicht richtig. Das endet doch in Willkür.
  #27   ereeet 31.10.2009 13:11   
ehm lies #17 durch das steht es pleipt alles so
  #28   n8tr0 31.10.2009 13:12   
Ich finds ehrlich gesagt scheiße, bin überzeugter Aachen Fan und auch bei jedem Heim- sowie einigen Auswärtsspielen dabei, da kanns immermal passieren, dass man, so wie vergangenen Sonntag, nachm Spiel eingekesselt und einzeln abfotografiert wird obwohl man nichts damit zu tun hat, und sobald dann Krawalle losgehn hat man n Stadionverbot am Arsch auch wenn man nix damit zu tun hat - das ganze auf Verdacht zu machen ist Unsinn - find ich zumidnest.

MfG
  #29   Moppel 31.10.2009 13:14   
Was haben die normalen Fans damit zutun, ob die so genanneten "Randalierer" etwas anstellen, ich denke mal nichts!
Wer soll sich in Zukunft um Stimmung und Choreos kümmern -.-...
Die meisten dinge passieren außerdem außerhalb des Stadions wofür SV gegeben wird!
Und außerhalb gibt es ja die Cops die sich munter einmischen und zum Teil selbst kassieren und die jenigen sind die anfangen zu pöbeln...!
  #30   ereeet 31.10.2009 13:15   
ehm lest euch doch mal beitrag #17 durch leute
  #31   ZauberCore 31.10.2009 13:18   
klar randalierer sind nicht gut aber schlimm genug das die polizei im block steht oder das sogar die fans filmt...oke damit könnt ich noch leben aber wenn man schon solche beweise hat soll auch nur bei eindeutiger beweislast stadionverbot erteilt werden und nicht schon bei verdacht da muss ja jeder bald angst haben der ins stadion geht und singt!?
  #32   Night Flyer 31.10.2009 13:27   
Fussballfans sind keine Verbrecher !!!

A.C.A.B
  #33   Bierschnitzel 31.10.2009 13:31   
spätestens auserhalb des Stadions kommt es dann zu ausschreitungen.
  #34   Moritz 31.10.2009 13:52   
Habt ihr schonmal was von willkürlichen Stadionverboten gehört?
Wenn das so weiter geht haben wir bald leere Kurven ohne Stimmung, so wie es der DFB will. Im Fußball geht es doch gar nichtmehr um die Fans oder das Spiel! Das ist doch nur noch Kommerz!

GEGEN DEN MODERNEN FUSSBALL!
DIFFIDATI CON NOI
  #35   Wonder 31.10.2009 14:04   
Absolut lächerlich!

Ausgesperrte immer bei uns! Diffidati Con Noi!

GEGEN STADIONVERBOTE!
  #36   Dela 31.10.2009 14:16   
na toll....nix mehr mit block 27a schade um den fch... :*(
  #37   H4rdStyl3er 31.10.2009 14:49   
Dann wird es in Zukunft in den Stadien wohl ein bisschen ruhiger zugehen.
Fußballfans sind keine Verbrecher!!
  #38   Tobi123 31.10.2009 15:46   
Drecksstaat
Hooligans sind keine Verbrecher !
Ultras Never surrender
Ha,ho,he Kategorie C !!!!!!!!
  #39   Mark02 31.10.2009 15:48   
wie die sich direkt aufregen, ihr solltet ma in griechenland zu nem spiel gehen, da werden nach jedem spiel die bänke erneuert und es gibt immer leuchtfeuer und so, wens interressiert der kann ja ma bei youtube "olympiakos on fire" eingeben
  #40   Memfis 31.10.2009 16:11   
Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Wie kann ein BUNDESgericht ein derartiges Urteil fällen. Bis gespannt, wann es ausreicht wegen Mordverdacht lebenslänglich zu bekommen.
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