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Gegen randalierende Fangruppen - Selbst ein Verdacht reicht für Stadionverbot


 


Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) am Freitag, können nun auch Stadionverbote erteilt werden, wenn keine konkrete Beteiligung an Gewalttätigkeiten nachgewiesen werden kann. Es kommt somit nicht darauf an, ob der ausgesperrte Fan einer Gruppe angehörte, die durch Randale aufgefallen ist. Der ursprüngliche Auslöser des Urteils war eine Klage eines Anhängers des FC Bayern München, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg mit Anhängern des Fanclubs „Schickeria München“ gegen MSV-Fans handgreiflich wurde und vorübergehend festgenommen wurde. Jedoch wurde die Klage abgewiesen, obwohl der Bayern-Fan jegliche Beteiligung an den Handgreiflichkeiten bestritt. Aufgrund von Geringfügigkeit wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch eingestellt. Allerdings kommt auf den Fan ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre zu.

Als eine wichtige Präventiv-Maßnahme, um für den DFB und dessen Vereine mehr Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten, begrüßten die Polizei und der DFB das Urteil vom Freitag. Im konkreten Fall gehörte der Kläger der randalierenden Gruppe an, somit rechtfertigte dies die Annahme, „dass er sich bei Fußballveranstaltungen in einem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld bewegt“. Zusätzlich genügen schon „objektive Tatsachen“, wie z.B. frühere einschlägige Vorfälle, für ein Stadionverbot. Des Weiteren betonte man, dass es sich hierbei nicht um Strafrecht handelt, sondern um den Ausschluss von potentiellen Störern, dennoch bleibt ein willkürlicher Ausschluss rechtswidrig.

Da die Klubs eine sogenannte „Schutzpflicht“ haben, stehen sie somit in der Pflicht, potenziellen Störern im Vorfeld von Spielen den Zutritt zum Stadion zu untersagen. Den Richtlinien des DFB zufolge sollen bei polizeilichen Ermittlungen wegen Gewalttaten Stadionverbote verhängt werden, die aber bei Einstellung der Ermittlungen mit mangelndem Tatverdacht wieder aufgehoben werden müssen. Verbote wegen Verfahren, die wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden, sollen demnach noch einmal überprüft werden. Derzeitige bundesweite Stadionverbote in der Bundesliga belaufen sich zurzeit laut DFB zwischen 2900 und 3000. Außerdem wird durch das Urteil die Chance ermöglicht, die bundesweit 4000 gewaltbereiten Fußballfans der Kategorie C, die nur an Randale und nicht am Fußball interessiert sind, von den wirklichen Fans zu trennen. Somit soll an die Gesellschaft ein deutliches Signal gerichtet werden, um die Stadien nicht den Gruppen zu überlassen, die nur an Gewalt interessiert sind.



Trotz des Verbots sieht der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) keine ausreichende Gewährleistung von Sicherheit in deutschen Stadien und weist jeden Fußball-Fan darauf hin, dass man sich, sobald man ins Stadion geht, in Lebensgefahr begibt. Diese Aussage will die Deutsche Fußball-Liga (DFL) nicht stehen lassen und sieht dies als unverantwortliche Panikmache aus Gründen der Selbstdarstellung. Die Arbeit der Polizei weiß die Bundesliga jedoch zu schätzen und steht für einen offenen Dialog jeder Zeit zur Verfügung.

Der Rechtsanwalt des Münchner Fans kündigte in einer Stellungnahme an, dass der Kläger laut BGH beweisen muss, dass er nicht als Störer aufgetreten ist. Da dies als verfassungsrechtlich betrachtet werde, müsse man nun prüfen, ob gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde eingelegt werden kann. Des Weiteren würde das Ganze an Sippenhaft erinnern, die nicht mit den rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist. Man würde der Polizei die alleinige Macht über das Stadionverbot überlassen, wenn einzig die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einem bundesweiten Stadionverbot führen kann.

Dem Sprecher des Bündnisses Aktiver Fußball-Fans (BAFF) zufolge sind Stadionverbote grob ungerecht und belasten das Verhältnis zwischen den Fans, Vereinen und der Polizei. Zudem würden durch die Stadionverbote, die auf Verdacht ausgesprochen werden, viele Unschuldige bestraft.
 


kicker.de  
Bildmaterial: ddp.de Grafik: Nadine
Am 31.10.2009 um 12:00 Uhr von Nadine


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  #1   Lena x3 31.10.2009 12:01   
find ich bissle blöd, kann ja immer mal passiern dass man unschuldig iwie in der menge dabei ist und dann bekommt man gleich stadionverbot, obwohl man garnichts gemacht hat..
  #2   SvEn201193 31.10.2009 12:02   
Richtig so
  #3   Molta 31.10.2009 12:02   
Nattoll -.-
Da kann man sich wohl net mehr im Stehblock aufhalten, nachher bekommt man nochn Verbot.

Mfg We aRe oNe
  #4   Philipp 31.10.2009 12:03   
Seh ich gleich wie #3
  #5   JanTheBanger 31.10.2009 12:06   
Naja nicht die beste lösung...
  #6   DeMag12 31.10.2009 12:06   
find ich lächerlich ich bin bvb fan und wen die südtribüne still is das is wie .... kan man garnicht beschreiben schrecklich dan gehört zum suport dazu versteh ich nicht
  #7   Shorty110893 31.10.2009 12:09   
Naja das mim Verdahct ist doof...

Würde nur die rausschmeißen die schonmal aufgefallen sind
  #8   ereeet 31.10.2009 12:10   
Richtig so weg mit den Störfaktoren

(bisel kröllen kann man ja aber Böller und Kloppende deppen <
  #9   ereeet 31.10.2009 12:11   
(Hooligans nein danke)
  #10   Fireless 31.10.2009 12:14   
Fussballfans sind zwar keine verbrecher... aber beim verdacht ist echt doof...
  #11   ereeet 31.10.2009 12:16   
aber das schlime ist das das net mal mehr nur im Stadion so schlimm ist den bei uns ranntense vorigewoche aufs spielfeld mit Eisenstangen und haben sich geklopt und das war Regional Spiel (das find ich dan echt nur beklopt)
  #12   Refulder 31.10.2009 12:18   
ist richtig die entscheidung, der DFB hat das hausrecht und somit solls selbst entscheidne, wer rein darf und wer nicht. wer wirklich kein hooligan ist, dem wird auch nichts passieren!!!
  #13   KaGe 31.10.2009 12:23   
Alles schwachsinn!

GEGEN STADIONVERBOTE!
Kämpfen Ultras!
  #14   eNeRGy2k 31.10.2009 12:23   
#12
Bei VERDACHT, d.h wenn du in's Stadion willst & du hast nen blöden Ordner, der nur weil du nen bissel doof guckst oder so, sagt du dürftest nicht in's Stadion weil Gefahr bla bla. Frechheit.
Bei einschlägigen Leuten, kein Problem - aber nicht bei jeder Mann auf Verdacht. Das geht dann doch nen bisschen zuweit.

  #15   ereeet 31.10.2009 12:27   
geb ich #14 recht gegen bisel rumgebrüll und so hat ja keiner was aber wen sie dan böller aufs spielfeld werfen oder einfach andere anpöbeln und einfach ohne grund zuschlagen dan << gleich weg mit denen
  #16   DJ Kris 31.10.2009 12:28   
):Find ich gut Stadionverbot , aber wen die Manschaft öfter hintereinander verliert
würd ich aauch aggresiv werden.
  #17   Stullenandy 31.10.2009 12:28   
Meiner Meinung nach die einzig richtige Entscheidung, die der BGH fällen konnte. Die Bedenken von #3 und #6 sind unberechtigt. Die Fereine werden vom Stadionverbot auch nicht mehr gebrauch machen als bisher auch, nun tun sie es nur mit rechtlicher Grundlage. Außerdem sind die Vereine sich im Klaren darüber, dass grade in den Fankurven die "treuen" Fans stehen und den Ferein unterstützen und auch jede Woche im Stadion stehen, egal ob zuhause oder auswärts. Da werden sie wohl kaum hingehen und einen größeren Teil dieser regelmäßig zahlenden Kundschaft verkraulen.
  #18   Wernersen 31.10.2009 12:32   
zu #6
es geht darum das wennde dich ums stadion herum prügelst und nicht wennde in der kurwe stehst und party machst .....
man kanns auch absichtlich falsch verstehen!

durch den erlass soll unterbunden werden das sich die fangruppen aufm weg zum stadion prügeln

einerseits gut
andererseits iewo gehört das auch zur fankultur solange man nicht unschuldige mit reinzieht!
  #19   Moppel 31.10.2009 12:35   
Im Gegebsatz zu früher ist das heut meistens doch eh Friede Freunde
Eierkuchen....ohne die Ultraszene wäre doch nie was los und es würde zum Kommerz kommen...also das gehört einfach dazu!
Gegen Stadionverbot...!
Pro Ultras!
Kämpfen...!
  #20   ApoX 31.10.2009 12:36   
Das wird dann doch langweilig :D
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